Kongressprogramm
Unter der Schirmherrschaft des Niedersächsischen Ministerpräsidenten David McAllister fand der 16. Deutsche Präventionstag am 30. und 31. Mai 2011 in Oldenburg statt. Das Schwerpunktthema lautete:Neue Medienwelten - Herausforderungen für die Kriminalprävention?
Vorträge
Häuser des Jugendrechts / Jugendrechtshäuser - Erfolgreiche Versuche der Vernetzung?
Abstract:
Den Modellen der Häuser des Jugendrechts liegt der Gedanke zugrunde, dass staatliche Reaktionen auf delinquentes und/oder sozial auffälliges Verhalten junger Menschen oftmals nicht abgestimmt und mit erheblichem zeitlichen Verzug erfolgen. Um die behördenübergreifende Zusammenarbeit zu optimieren, eine schnelle und gründliche Bearbeitung von jugendstrafrechtlichen Verfahren zu unterstützen und die Verfahrensdauer zu verkürzen, werden Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe „unter einem Dach“ räumlich zusammengefasst, um auf diese Weise eine schnelle und „ganzheitliche“ Reaktion der staatlichen Instanzen unter Ausschöpfung aller sowohl im Jugendgerichtsgesetz als auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgesehenen Möglichkeiten zu erreichen.
Die Jugendrechtshäuser setzen noch früher an und arbeiten ehrenamtlich. Die vier Säulen der Jugendrechtshäuser sind Beratung und Vermittlung im Einzelfall, Demokratieschulung, Bildung und Orientierung sowie gezielte Prävention in Problemfällen und Beteiligung am gesellschaftspolitischen Diskurs.
Beide Konzepte des ressortübergreifenden Zusammenarbeitens sollen einer Bewertung in kriminalpräventiver Absicht unterzogen werden, um so weiterführende Ideen auch ohne flächendeckende Umsetzung dieser Modelle zu entwickeln.
Vita:Die Jugendrechtshäuser setzen noch früher an und arbeiten ehrenamtlich. Die vier Säulen der Jugendrechtshäuser sind Beratung und Vermittlung im Einzelfall, Demokratieschulung, Bildung und Orientierung sowie gezielte Prävention in Problemfällen und Beteiligung am gesellschaftspolitischen Diskurs.
Beide Konzepte des ressortübergreifenden Zusammenarbeitens sollen einer Bewertung in kriminalpräventiver Absicht unterzogen werden, um so weiterführende Ideen auch ohne flächendeckende Umsetzung dieser Modelle zu entwickeln.
Dr. Helmut Fünfsinn, geb. 1954 in Frankfurt am Main, Studium der Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaft und Soziologie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität. 1983 bis 1986 wissenschaftlicher Assistent. 1986 Richter, seit 1989 Mitarbeiter im Hessischen Ministerium der Justiz, seit 2002 Leiter der Abteilung Strafrecht und Gnadenwesen, im Nebenamt seit 1992 Geschäftsführer der Sachverständigenkommission für Kriminalprävention der Hessischen Landesregierung (Landespräventionsrat); Veröffentlichungen vor allem im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts, der Rechtspolitik und Kriminalprävention, Lehrbeauftragter der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Daniela Winkler, geb. 1968 in Frankfurt am Main. Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz und der Universität Genf – Faculté de Droit. Juristischer Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Von 1996 bis 2006 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Im Januar 2007 Abordnung und im Oktober 2008 Versetzung an das Hessische Ministerium der Justiz. Referatsleiterin in der Abteilung Strafrecht, Gnadenwesen und Kriminalprävention. Mitarbeit in den Arbeitsgremien des Hessischen Landespräventionsrates.
Daniela Winkler, geb. 1968 in Frankfurt am Main. Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz und der Universität Genf – Faculté de Droit. Juristischer Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Von 1996 bis 2006 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Im Januar 2007 Abordnung und im Oktober 2008 Versetzung an das Hessische Ministerium der Justiz. Referatsleiterin in der Abteilung Strafrecht, Gnadenwesen und Kriminalprävention. Mitarbeit in den Arbeitsgremien des Hessischen Landespräventionsrates.
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