Abstract:Das Niedersächsische Justizministerium hat das Thema Übergangsmanagement im Jahr 2010 neu gefasst. Unter Übergangsmanagement im Bereich der Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen versteht man die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Vollzug und Freiheit. Inhaltlich erfordert Übergangsmanagement eine frühzeitige Einbindung und einen Informationsaustausch aller an der Betreuung eines Probanden beteiligten Institutionen und Personen nach verbindlichen Standards.
Mit dem Informationsaustausch sollen mehrere Ziele erreicht werden:
• Es soll vermieden werden, dass wichtige Informationen über einen Probanden, die bereits bekannt sind, mehrfach erhoben werden müssen.
• Es soll vermieden werden, dass wichtige Informationen über einen Probanden verloren gehen oder verschwiegen werden.
• Es soll vermieden werden, dass Probanden mit Maßnahmen behandelt werden, die bereits früher erfolglos waren.
• Es sollen Doppelbetreuungen vermieden werden.
Der Vortrag wird die Neuerungen in der Zusammenarbeit der beteiligten Dienste vorstellen.