Kongressprogramm
Unter dem Motto „Sicher leben in Stadt und Land“ findet am 16. und 17. April 2012 im Internationalen Congress Centrum München unter der Schirmherrschaft des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und des Münchner Oberbürgermeisters Christian Ude der 17. Deutsche Präventionstag statt.Vorträge
Ausstellung
Werkstatt
Aussage gegen Aussage - Zum Dilemma von Täter- und Opferschutz bei Beziehungsdelikten
Abstract:
Strafverfahren wie die gegen Prominente wegen Vergewaltigung (Wettermoderator Kachelmann, IWF-Direktor Strauss-Kahn, Wikileaks-Gründer Assange) haben manches gemein: Sie müssen mit Freispruch beendet oder eingestellt werden; es kommt in vielen Verfahren wegen Beziehungsdelikten allein auf Verbalbeweise an, die immer fragwürdig sind, wenn sie sich nicht zusätzlich auf Sachbeweise stützen lassen; Aussage steht gegen Aussage; die Anzeigeerstatterinnen machen teilweise falsche Angaben, versuchen, die Beweisführung zu manipulieren. Am Ende bleiben alle beschädigt zurück: Vermeintliches oder tatsächliches Opfer, Beschuldigter, Justiz. Ein weiteres Verfahren in Sachen des hessischen Lehrers Horst Arnold lässt aufhorchen: Der Vergewaltigung bezichtigt, verbüßte er fünf Jahre Freiheitsstrafe ohne vorzeitige Entlassung und wurde nun wegen erwiesener Unschuld aufgrund einer Falschbeschuldigung durch eine Kollegin in der Wiederaufnahme freigesprochen.
Solche Verfahren werfen Fragen auf: Welches sind typische Fehler bei der Erstattung und justiziellen Verarbeitung von Strafanzeigen wegen Beziehungsdelikten? Wie können strafverfahrensrechtlicher Opferschutz weiter verbessert und die Anzeigebereitschaft von tatsächlichen Opfern gefördert werden, ohne zugleich grundlegende Verfahrensschutzrechte Beschuldigter zu schmälern? Warum entsteht mitunter der Eindruck, in solchen Verfahren mutiere die Unschulds- in eine Schuldvermutung? Wie lassen sich Justizirrtümer und Verfahrensfehler bei vermeintlicher Wahrnehmung nötiger Opferschutzinteressen eindämmen? Was ist Opfern von Gewalt- und Sexualdelikten zu raten, ehe sie Anzeige erstatten?
Vita:Solche Verfahren werfen Fragen auf: Welches sind typische Fehler bei der Erstattung und justiziellen Verarbeitung von Strafanzeigen wegen Beziehungsdelikten? Wie können strafverfahrensrechtlicher Opferschutz weiter verbessert und die Anzeigebereitschaft von tatsächlichen Opfern gefördert werden, ohne zugleich grundlegende Verfahrensschutzrechte Beschuldigter zu schmälern? Warum entsteht mitunter der Eindruck, in solchen Verfahren mutiere die Unschulds- in eine Schuldvermutung? Wie lassen sich Justizirrtümer und Verfahrensfehler bei vermeintlicher Wahrnehmung nötiger Opferschutzinteressen eindämmen? Was ist Opfern von Gewalt- und Sexualdelikten zu raten, ehe sie Anzeige erstatten?
• 1938 Geboren in Hamburg, aufgewachsen in Hamburg und Bayern
• 1958 Abitur am Christianeum, Hum. Gym., in Hamburg
• 1958-1962 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg
• 1962 Erste Juristische Staatsprüfung
• 1965 Promotion
• 1965-1968 Referendariat in Hamburg und Bonn (Wiss. Dienst des Bundestags)
• 1968 Große Juristische Staatsprüfung in Hamburg
• 1968-1971 Richter in einer Jugendstrafkammer des Landgerichts und Dozent an der Universität Hamburg
• 1972-1975 Drogenforschung, Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft
• 1975 Habilitation für Kriminologie und Strafrecht
• 1976 Nach einjähriger Lehrstuhlvertretung in Hamburg: Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Justus-Liebig-Universität Gießen
• Seit 1992 auch Direktor des Instituts für Kriminologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen e.V.
• Sept. 2006 Emeritierung
• Über 300 wissenschaftliche Publikationen zum Arztstraf-, Jugendstraf-, Strafprozeß-, Strafvollzugsrecht, zum Staatsrecht, zur empirischen Strafverfahrens- und Sanktionswissenschaft, Dunkelfeld-, Jugend-, Alters- und Drogenforschung
• Mitwirkung in zahlreichen kriminalpolitischen Beratungs- und Forschungsgremien, gegenwärtig vor allem im Hessischen Landespräventionsrat und im Fachbeirat Vorbeugung im Weißen Ring
• Vortrags- und Forschungsreisen in viele Länder
• Verheiratet mit Gisela Kreuzer, Kinder Anselm und Gundula
• 1958 Abitur am Christianeum, Hum. Gym., in Hamburg
• 1958-1962 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg
• 1962 Erste Juristische Staatsprüfung
• 1965 Promotion
• 1965-1968 Referendariat in Hamburg und Bonn (Wiss. Dienst des Bundestags)
• 1968 Große Juristische Staatsprüfung in Hamburg
• 1968-1971 Richter in einer Jugendstrafkammer des Landgerichts und Dozent an der Universität Hamburg
• 1972-1975 Drogenforschung, Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft
• 1975 Habilitation für Kriminologie und Strafrecht
• 1976 Nach einjähriger Lehrstuhlvertretung in Hamburg: Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Justus-Liebig-Universität Gießen
• Seit 1992 auch Direktor des Instituts für Kriminologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen e.V.
• Sept. 2006 Emeritierung
• Über 300 wissenschaftliche Publikationen zum Arztstraf-, Jugendstraf-, Strafprozeß-, Strafvollzugsrecht, zum Staatsrecht, zur empirischen Strafverfahrens- und Sanktionswissenschaft, Dunkelfeld-, Jugend-, Alters- und Drogenforschung
• Mitwirkung in zahlreichen kriminalpolitischen Beratungs- und Forschungsgremien, gegenwärtig vor allem im Hessischen Landespräventionsrat und im Fachbeirat Vorbeugung im Weißen Ring
• Vortrags- und Forschungsreisen in viele Länder
• Verheiratet mit Gisela Kreuzer, Kinder Anselm und Gundula
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