Kongressprogramm

Unter dem Motto „Sicher leben in Stadt und Land“ findet am 16. und 17. April 2012 im Internationalen Congress Centrum München unter der Schirmherrschaft des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und des Münchner Oberbürgermeisters Christian Ude der 17. Deutsche Präventionstag statt.

Elektronische Aufenthaltsüberwachung - ein Instrument der Führungsaufsicht

Abstract:
Die Führungsaufsicht ist ein Instrument, das eine Betreuung und Kontrolle gefährdeter Straftäter nach ihrer Entlassung aus dem Straf- oder Maßregelvollzug gewährleisten soll. Sie vereinigt präventive und repressive Elemente. Dem Verurteilten können u.a. aufenthalts- und verhaltensbezogene Weisungen erteilt werden, die ihn von neuen Straftaten abhalten und bei der Resozialisierung unterstützen sollen. Seit dem 1.1.2011 sieht das Strafgesetzbuch (§ 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB) die Möglichkeit einer strafbewehrten und von der Einwilligung des Verurteilten unabhängigen Weisung vor, die für eine elektronische Überwachung seines Aufenthaltsortes erforderlichen technischen Mittel bei sich zu führen und deren Funktionsfährigkeit nicht zu beeinträchtigen. Die so gewonnenen Aufenthaltsdaten dürfen zur Kontrolle der Einhaltung aufenthaltsbezogener Weisungen, für Zwecke der Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr genutzt werden. Damit soll dieses Instrument die Chance bieten, die Bevölkerung besser vor Straftaten zu schützen. Weil mit den registrierten Aufenthaltsdaten die Überführung als Täter im Falle einer neuen Straftat leichter möglich ist und ehemalige Straftäter abgeschreckt werden, Annäherungsverbote zu potentiellen Opfern zu missachten. Diese kriminalpräventive Zielsetzung soll anhand des laufenden Einführungsprojekts der Länder näher beleuchtet werden.
Vita:
Dr. Helmut Fünfsinn:
geb. 1954 in Frankfurt am Main, Studium der Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaft und Soziologie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität.
1983 bis 1986 wissenschaftlicher Assistent.
1986 Richter, seit 1989 Mitarbeiter im Hessischen Ministerium der Justiz, seit 2002 Leiter der Abteilung Strafrecht und Gnadenwesen, im Nebenamt seit
1992 Geschäftsführer der Sachverständigenkommission für Kriminalprävention der Hessischen Landesregierung (Landespräventionsrat);
Veröffentlichungen vor allem im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts, der Rechtspolitik und Kriminalprävention, Lehrbeauftragter der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Dr. Helmut Seitz:
geboren 1952 in Nürnberg, Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaftslehre in Freiburg, Lausanne und Erlangen-Nürnberg

1979 bis 1981 Akademischer Rat an der Universität Erlangen-Nürnberg, nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt an der ENA in Paris seit 1983 Tätigkeit bei der bayerischen Justiz als Staatsanwalt, Richter am Amtsgericht, Richter am Landgericht und Richter am Oberlandesgericht sowie im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in unterschiedlichen Funktionen, seit 2009 Leiter der Strafrechtsabteilung

Veröffentlichungen im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts

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17. April 2012
12:30 - 13:30 Uhr
Vortrag