Kongressprogramm

Unter dem Motto „Sicher leben in Stadt und Land“ findet am 16. und 17. April 2012 im Internationalen Congress Centrum München unter der Schirmherrschaft des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und des Münchner Oberbürgermeisters Christian Ude der 17. Deutsche Präventionstag statt.

"Heimspiel" - Gewaltprävention ohne erhobenen Zeigefinger

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)

Nr. 2

Abstract:
Andreas Vossen ist Gymnasiallehrer. Und Hooligan. In der Meute prügelt er, bis sein Kopf leer ist und das Adrenalin durch seine Adern pumpt. Als ein neuer Schüler in die Klasse kommt und Vossen als Hooligan erkennt, drohen die sauber getrennten Welten zusammenzufallen. Denn Benny ist selber Hooligan. Als er auf dem Schulhof in eine Prügelei gerät, rechnet er mit Rückendeckung durch den Lehrer. Doch Andreas Vossen lässt den Schüler auflaufen. Enttäuscht wendet sich der junge Hooligan gegen ihn und provoziert den Ethiklehrer in der Schule bis aufs Äußerste. Bald stehen sich beide auf dem Kampfplatz gegenüber. Und Vossen schlägt zu.

Mit dem preisgekrönten Kurzfilm "Heimspiel" beschreitet das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) einen neuen Weg in der Gewaltprävention, denn der Film verfolgt keinen universellen Ansatz, sondern will primär junge Menschen ansprechen, die gewaltgeneigt oder durch Gewalttaten bereits auffällig geworden sind. Sie sollen angeregt werden, sich intensiv mit Gewalthandlungen und eigenen Einstellungen auseinanderzusetzen. Das Medienpaket "Heimspiel" (DVD und Begleitheft) ist nicht für den Einsatz an Schulen vorgesehen. Es ist vor allem für Fachkräfte in der Jugendarbeit entwickelt worden. Aufgrund der Gewaltszenen und des konfrontativen Präventionsansatzes wird ein Einsatz ab 14 Jahren empfohlen.
Institution:
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)
Anschrift:
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
Telefon:
0711-5401 2062

Downloads

16. April 2012
15:30 - 16:30 Uhr
Filmforum
Raum: Saal 22b