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Möglichkeiten der Kriminalprävention im Bereich des Extremismus
Abstract:
Um die Möglichkeiten der Kriminalprävention zur Eindämmung bzw. Veränderung extremistischer (Gewalt-) Handlungen genauer beschreiben zu können, ist zuerst ein Blick auf die Grundlagen der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention zu richten. Die sich aus der Betrachtung ergebenden konkreten Handlungsmöglichkeiten können deutlich machen, welche bereichsspezifischen Tätigkeiten im Ansatz erfolgversprechend erscheinen und natürlich auch wo die gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention an ihre Grenzen stößt.
Konkrete Ansätze der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention liegen vor allem in lokalen Maßnahmen, die bürgerbeteiligend und ressortübergreifend angelegt sind. Dies gilt vor allem für primärpräventive Möglichkeiten, die u.a. die Integration durch Partizipation und ein interkulturelles Miteinander im Auge haben. Daneben gilt es die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur konkreten Bekämpfung von Hasskriminalität aufzugreifen und auf integrative und pädagogische gewaltminimierende Ebenen Konzepte zu setzen, die eine frühzeitige Intervention einschließen.
Auch die Möglichkeiten der (Tertiär-) Prävention sind zu beleuchten. Insbesondere Konzeptionen von Ausstiegshilfen im Bereich des Rechtsextremismus sollen exemplarisch dargestellt und einer Bewertung unterzogen werden.
Vita:Konkrete Ansätze der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention liegen vor allem in lokalen Maßnahmen, die bürgerbeteiligend und ressortübergreifend angelegt sind. Dies gilt vor allem für primärpräventive Möglichkeiten, die u.a. die Integration durch Partizipation und ein interkulturelles Miteinander im Auge haben. Daneben gilt es die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur konkreten Bekämpfung von Hasskriminalität aufzugreifen und auf integrative und pädagogische gewaltminimierende Ebenen Konzepte zu setzen, die eine frühzeitige Intervention einschließen.
Auch die Möglichkeiten der (Tertiär-) Prävention sind zu beleuchten. Insbesondere Konzeptionen von Ausstiegshilfen im Bereich des Rechtsextremismus sollen exemplarisch dargestellt und einer Bewertung unterzogen werden.
Dr. Helmut Fünfsinn, geb. 1954 in Frankfurt am Main, Studium der Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaft und Soziologie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität. 1983 bis 1986 wissenschaftlicher Assistent. 1986 Richter, seit 1989 Referatsleiter im Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, seit 2002 Leiter der Abteilung Strafrecht und Gnadenwesen, im Nebenamt seit 1992 Geschäftsführer der Sachverständigenkommission für Kriminalprävention der Hessischen Landesregierung (Landespräventionsrat); Veröffentlichungen vor allem im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts, der Rechtspolitik und Kriminalprävention, Lehrbeauftragter der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.
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