Abstract:Elektronische Fußfessel wird in Korea seit 2008 als Kriminalsanktion angewendet. Sie wurde zunächst für die Sexualstraftäter eingeführt, aber inzwischen um die weiteren Gewaltverbrechen wie Tötungs- und Raubdelikte erweitert. Die Überwachungsfrist der elektronschen Überwachung ist dabei wie die Verjährungsfrist nach dem gesetzlichen Strafrahmen gestaffelt geregelt und beträgt sogar bis zu 30 Jahre.
In den letzten 5 Jahren wurde die elektronische Fußfessel insgesamt für 2644 Personen angeordnet und für 1349 Probanden schon vollstreckt. Die KIC-Evaluationsforschung über die koreanische Praxis der elektronischen Fußfessel geht auf die Vollstreckungspraxis ein und versucht herauszufinden, ob und inwieweit die elektronische Überwachung als Kriminalsanktion effektiv wie effizient ist. Der Vortrag wird das Ergebnis der Evaluationsforschung zusammenfassend darstellen und daraufhin die Problematik um die elektronische Überwachung in Korea kurz vorstellen.
Vita:Hark-Mo Daniel PARK, Criminal Law Research Center, KIC.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni München (2002-2003), Fachreferent am wissenschaftlichen Dienst des koreanischen Parlaments (NAL, 2007-2008).
Forschungsschwerpunkt: Kriminologie, Strafrechtliche Sanktionen, Strafvollzug
Kontakt: hpark2002@hotmail.com, hpark@kic.re.kr
Dr. Cheonhyun Lee, Criminal Law Research Center, KIC.
Privatdozent für Strafrecht an der Hanyang-Uni (1997-2000), Mitglied der Fachkommission für die Strafzumessung am koreanischen Obersten Gerichtshof (2007-2009).
Forschungsschwerpunkt: Wirtschaftsstrafrecht, Finanzstrafrecht, Restorative Kriminaljustiz
Kontakt: ibleech2000@gmail.com, ib2000@kic.re.kr