Kongressprogramm

Ausweitung des Strafrechts auf dopende Sportler - ein sinnvoller Präventionsbeitrag?

Abstract:
Doping-Enthüllungen erhöhen den Druck, Doping von Sportlern als Straftat zu erfassen. Gesetzentwürfe liegen vor. Kriminalisierung wäre nur ein symbolischer, scheinbarer Beitrag. Umdenken tut not. Allseits stößt man auf doppelbödige Argumentation. Spitzensport wird staatlich finanziell gefördert, gezielt im Blick auf nationales Prestige durch eine Position an der Welt-Leistungsspitze, wissend, dass dies realistisch seit Menschengedenken künstliche Nachhilfe fordert. Die Illusion eines "sauberen, vorbildhaften, gesunden Spitzensports" soll nun sogar strafrechtlich gefestigt werden. Das stößt auf gesellschaftspolitische, straf- und verfassungsrechtliche Bedenken. Leistungssport fügt sich Bedingungen der Wettbewerbsgesellschaft, Professionalisierung, Kommerzialisierung, Medialisierung und Politisierung. In allen Berufs- und Leistungswelten werden künstliche Stoffe eingesetzt. Strafbarkeit würde gegen die Prinzipien strafloser Selbstschädigung, verfasssungsrechtlich gebotener Bestimmtheit, der Beschränkung des Strafrechts als ultima ratio und der Autonomie des Sports verstoßen. Erziehung zu sportlicher Chancengleichheit und Dopingkontrolle sind Aufgaben der Sportverbände selbst. Sie haben wirksamere Möglichkeiten, etwa verdachtsloser Kontrollen und sportgerichtlicher Sanktionen bis zu lebenslangen Sperren. Der Staat sollt das nur organisatorisch und finanziell unterstützen.
Vita:
1938 geb. in Hamburg. 1. u. 2. Jur. Staatsprüfung ebenda. 1965 Promotion. 1968-1971 Richter am Landgericht (Jugendstrafkammer) und Dozent an der Universität Hamburg. 1971-1975 Forschungsstipendiat der DFG mit empirisch-kriminologischen Studien zu "Drogen und Delinquenz" (Titel der Habil.-Schrift 1975). Habilitation für Kriminologie und Strafrecht. Lehrstuhlvertretungen in Hamburg und Gießen. 1976 bis zur Emeritierung 2006 Univ.-Prof. für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug und Direktor des Instituts für Kriminologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Über 600 Publikationen zu Straf-, Jugendstraf-, Strafverfahrens-, Strafvollzugs- und Arztrecht, Dunkelfeldforschung, Jugend- und Alters-Kriminologie, Suchtforschung, empirische Strafverfahrens-, Sanktions- und Institutionsforschung, Strafvollzug, Kriminalprävention, Kriminalpolitik. Forschungs- und Vortragsreisen in viele Länder. Mitwirkung in Forschungs- und Beratungsgremien von Politik und Verbänden. Derzeit Mitarbeit im Fachbeirat Vorbeugung des Weißen Rings, einem Forschungsbeirat der Deutschen Hochschule der Polizei und im Hess. Landespräventionsrat. Kriminalpolitische Beiträge in mehreren Massenmedien. Bundesverdienstkreuz I. Kl., Beccaria-Medaille in Gold, Festschriften zum 65. und 70. Geburtstag 2003 und 2008. Verheiratet mit Gisela Kreuzer, zwei Kinder. >www.arthurkreuzer.de<
13. Mai 2014
14:00 - 15:00 Uhr
Vortrag
Raum: Clubraum