Abstract:Vor über 20 Jahren sind die ersten Landespräventionsräte gegründet worden, der Deutsche Präventionstag wird zum 19. Mal veranstaltet und das Deutsche Forum für Kriminalprävention hat seinen zehnjährigen Geburtstag schon länger hinter sich. Das Gewaltschutzgesetz ist vor deutlich mehr als zehn Jahren verabschiedet worden, das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (Stalking-Bekämpfungsgesetz) wird sechs Jahre alt, der Straftatbestand der Zwangsheirat wurde 2011 in das Strafgesetzbuch aufgenommen und die Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ist soeben als § 226a StGB eingeführt worden. Diese Daten haben auf den ersten Blick nicht viel miteinander zu tun, doch die hinter ihnen stehenden Entwicklungen können als plakative Beispiele für das Zusammenwirken der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention und der modernen Strafgesetzgebung verknüpft werden.
Der Beitrag versucht, den Einfluss der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention auf das Strafrecht anhand dieser Beispiele zu durchleuchten und will damit nicht nur die die Entwicklung tragenden Ideen aufgreifen, sondern auch die Organisationsstrukturen benennen, die den Erfolg dieser Ideen begünstigen.
Vita:Dr. Helmut Fünfsinn, geb. 1954 in Frankfurt am Main, Studium der Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaft und Soziologie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität. 1983 bis 1986 wissenschaftlicher Assistent. 1986 Richter, seit 1989 Referatsleiter im Hessischen Ministerium der Justiz, seit 2002 Leiter der Abteilung Strafrecht und Gnadenwesen, im Nebenamt seit 1992 Geschäftsführer der Sachverständigenkommission für Kriminalprävention der Hessischen Landesregierung (Landespräventionsrat); Veröffentlichungen vor allem im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts, der Rechtspolitik und Kriminalprävention, Lehrbeauftragter der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.