Abstract:Die professionelle Bewertung von Warn- und Drohverhalten ist eines der Hauptanliegen der Amokforschung und entspricht dem praktischen Bedürfnis vieler Schulen, Lehrer und Eltern. Auch in Behörden, am Arbeitsplatz und an Universitäten etwa wird mit Amok, einer Tötung oder einem Attentat gedroht. Bevor man die Polizei oder die Vorgesetzten einschaltet, sind viele Personen jedoch verunsichert, ob sie ein bedrohliches Verhalten als Scherz oder als ernsthafte Bedrohung aufzufassen haben. Prof. Dr. Britta Bannenberg und Gisela Mayer stellen ein innovatives Beratungsangebot zur Amokprävention vor, das auf einer Zusammenarbeit der Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Stiftung gegen Gewalt an Schulen/ Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden beruht.
Frau Gisela Mayer vertritt die Stiftung gegen Gewalt an Schulen (http://www.stiftung-gegen-gewalt-an-schulen.de/index.php/startseite.html). In mehreren Publikationen hat sich die gelernte Philosophin und Psychologin mit den Themen Amok und Gewalt an Schulen befasst.
Prof. Dr. Britta Bannenberg befasst sich seit 2002 mit besonderen Phänomenen von Tötungsdelikten, um die Ursachen der Täterentwicklung und die Möglichkeiten der Verhinderung besser verstehen zu können. Daraus sind bereits zahlreiche Erkenntnisse in Publikationen eingeflossen.
Vita:Prof. Dr. Britta Bannenberg ist Professorin für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Sie ist Mitglied in einem Forscherkreis (TARGET), der sich der intensiven interdisziplinären Erforschung von Amoktaten und Amokdrohungen junger und erwachsener Täter widmet (gefördert vom BMBF). Im Teilprojekt Gießen geht es um kriminologische Aspekte. Gisela Mayer (Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden / Stiftung gegen Gewalt an Schulen) und Britta Bannenberg arbeiten zusammen, wenn es um praktische Unterstützung bei der Abklärung der Gefährlichkeit von Todes- bzw. Amokdrohungen geht. Es soll ein bundesweites Beratungsnetzwerk aufgebaut werden. Arbeitgeber, Lehrer/innen, Schüler/innen, Eltern und sonstige Personen können sich an die Professur oder die Stiftung wenden, wenn sie wegen einer möglichen Gefährdung mit einem Tötungsdelikt besorgt sind.