Abstract:Kriminalprävention erfordert eine bedarfsgerechte Differenzierung in unterschiedlichen räumlichen und sozialen Kontexten. Um die Wirksamkeit von kriminalpräventiven Maßnahmen koordiniert in verschiedenen Settings festzustellen, zu bündeln und zu integrieren, bedarf es eines Nationalen Zentrums für Kriminalprävention (NZK). Vor diesem Hintergrund gehören die Evaluierung/Evaluation und Implementierung/Implementation zu den elementaren Aufgaben eines NZK, bei denen es sowohl um die Erprobung als auch um Möglichkeiten der Übertragbarkeit kriminalpräventiver Konzepte aus dem In- und Ausland in unterschiedliche regionale Umgebungen geht. Ein weiterer Bereich stellen die künftigen Herausforderungen dar, die die (Weiter-)Entwicklung von kriminalpräventiven Praxisansätzen voraussetzt. Beispielhaft sind hier der demografische Wandel und die Zuwanderung zu nennen.
Vita:Prof. Dr. Rita Haverkamp hat die Stiftungsprofessur für Kriminalprävention und Risikomanagement an der Eberhard Karls Universität Tübingen inne. Sie promovierte mit einer Dissertation über den elektronisch überwachten Hausarrest an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und habilitierte mit einer Arbeit über den Frauenstrafvollzug an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Rita Haverkamp war als wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (Abteilung Kriminologie) tätig. Sie ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beratungskreis (WBK) des Fachdialogs der gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie des Forschungsbeirats des Bundeskriminalamts (BKA).