Abstract:Die Geldwäscheaufsichtsbehörden für den Nichtfinanzsektor in Hessen und Baden-Württemberg stellen stellvertretend ihre noch junge geldwäschepräventive Arbeit vor, die den Wirtschaftsstandort Deutschland - auch außerhalb des Bankgewerbes - vor dem Einfluss krimineller Organisationen, inkriminierter Gelder und Transaktionen und der Terrorismusfinanzierung schützen soll. Seit 2010 überwachen die Aufsichtsbehörden viele Berufs- und Branchengruppen. In Hessen und Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien dafür zuständig, in anderen Bundesländern können dies auch Bezirksregierungen, Kreise oder Kommunen sein.
Neben ihrer aufsichtsrechtlichen Arbeit, die sich am Geldwäschegesetz orientiert und die europäischen Richtlinien gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umsetzt, haben die Behörden eine präventionsorientierte Information und Aufklärung im Blick. Bei Verdachtsfällen arbeiten sie eng mit den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden in der Geldwäschebekämpfung zusammen. Für die verpflichteten Unternehmen und Betriebe, bspw. Händler hochwertiger Güter ist das Präventionsprinzip „Know your Customer“ = „Kenne deinen Kunden“ eines der Wichtigsten, neben risikoorientierterten, betriebsinternen Sicherungsmaßnahmen. Auch für non-profit-Organisationen können die geldwäschepräventiven Empfehlungen der Aufsichtsbehörden bei Geschäften mit Externen durchaus hilfreich sein.
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