Abstract:Die Vergleichsforschung der Prävention der Verletzung der Freiheiten nach Materialien Deutschlands und der Ukraine hat Folgendes nachgewiesen. Die Kategorie „Freiheit“ wird für die Verwirklichung der Zweigprinzipien verwendet. In Kriminalwissenschaften sind das: der Schuldgrundsatz, das Gesetzlichkeitsprinzip, das Prinzip der Unschuldsvermutung und andere. Im Zivilrecht sind das: die Vertragsfreiheit, die Testierfreiheit und das Dispositionsprinzip.
Die Auswertung verschiedener Aspekte der Verwendung des Begriffs „Prinzipien“ ermöglicht es, folgendes Ergebnis zu begründen: in den genannten Rechtszweigen werden sie durch die Idee der Freiheit von Subjekten vereinigt. Sie wird in den entsprechenden Normen festgelegt, die mit der Freiheit verbundene Beziehungen in Stadien der Entstehung, Verwirklichung und des Schutzes regeln.
Die Überschreitung von Normen und die Verletzung der Zweigprinzipien des Rechts sind der Übergriff des Freiheitsmaß. Die Verhütung eines solchen Übergriffs enthält von Mitteln des öffentlichen und privaten Rechts. Die Entwicklung der Anwendung von Mitteln des privaten Rechts im Bereich der Prävention der Kriminalität in der Ukraine, die als Privatisierung des öffentlichen Rechts bezeichnet wird, verdrängt keine Mittel der Kriminalwissenschaften, weil die Publizisierung des privaten Rechts gleichzeitig erfolgt, die diesen Prozess ausgleicht.