Abstract:Freiheit in Form des verfassungsrechtlich verankerten Selbstbestimmungsrechts heißt auch, dass der Einzelne frei entscheiden kann, wo und von wem er gepflegt werden möchte. Doch was passiert, wenn die bevorzugte häusliche Pflege von den eigenen Angehörigen zu einer Vernachlässigung oder Gefährdung des Pflegebedürftigen führt? Das Ergebnis einer Studie von Görgen et al. zeigt deutlich, dass die häusliche Pflege von Angehörigen nicht immer nur rein fürsorglich vollzogen wird, sondern auch Gefährdungspotential mit sich bringt.
Die Frage, die sich im Forschungsprojekt ‚Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte bei Versorgungsabhängigkeit im Alter – Rechtsschutzdefizite und Rechtsschutzpotentiale in der familialen Pflege‘ (VERA) stellt, ist, ob und auf welche Weise sich der Staat in das Pflegeverhältnis einmischen darf oder ob der Staat nicht sogar verpflichtet ist, den Pflegebedürftigen besser zu schützen:
Einerseits ist der Staat nach dem Art. 20 GG verpflichtet, den Schutz von Menschenwürde und Persönlichkeitsrechten insbesondere für die „systematisch Schwächeren“ in der Gesellschaft zu gewährleisten. Daher ist zu überlegen, wie der Staat präventiv das Pflegeverhältnis verbessern kann, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten und ob notfalls auch intervenierende staatliche Maßnahmen zuzulassen sind. Andererseits hat der Staat das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen zu achten.
Vita:Frau Dr. Schwedler studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel. Im Anschluss daran promovierte Frau Dr. Schwedler über die Zulässigkeit der Sterbehilfe in Deutschland und in Frankreich bei Herrn Prof. Dr. Meyer-Pritzl und Herrn Prof. Dr. Hoyer. Seit dem Ende des juristischen Referendariates am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ist Frau Dr. Schwedler als Rechtsanwältin zugelassen. Hauptberuflich ist Frau Dr. Schwedler als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Goethe-Universität Frankfurt am Main am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Wellenhofer tätig. Als Wissenschaftliches Mitglied im Projekt VERA des Frankfurter Forum für interdisziplinäre Alternsforschung forscht Frau Dr. Schwedler zu den Themen des Rechtsschutzes für versorgungsabhängige Menschen im Alter.