Abstract:Im vergangenen Jahr gab es in Südkorea eine große Turbulenz wegen des neuen Virus, MERS (Middle East Respiratory Syndrome), was eigentlich im Nahen Osten wie Saudi-Arabien verbreitet war. Unter den 186 MERS-Infizierten gab es 36 Tote. Die rasche Verbreitung der Infektionskrankheit war in erster Linie auf eine Reihe von Pannen der Regierung in ihrer ersten Reaktion zurückzuführen, während auch mangelnde Mitwirkungsbereitschaft einiger infizierter Patienten eine große Rolle spielte, welche z.B. staatliche Kontrollmaßnahmen zur Vorbeugung der Infektion ignorierten.
In diesem Beitrag werden in Bezug auf Infektionsschutz Inhalte der Kontrollmaßnahmen im koreanischen Infektionsschutzgesetz vorgestellt, welche teilweise im Vergleich zum deutschen Infektionsschutzgesetz dargestellt und problematisiert werden. Ferner ist es vorsichtig zu überprüfen, inwieweit der Einzelne zum Infektionsschutz eine Grundrechtseinschränkung hinzunehmen hat.
Vortrag in deutscher Sprache mit Übersetzung in Englisch
Vita:Dr. Cheonhyun Lee, Privatdozent für Strafrecht an der Hanyang-Uni (1997-2000), Mitglied der Fachkommission für die Strafzumessung am koreanischen Obersten Gerichtshof (2007-2009), Senior Reseach Fellow at KIC (2013-). Forschungsschwerpunkt: Wirtschaftsstrafrecht, Finanzstrafrecht, Restorative Kriminaljustiz. Kontakt: ibleech2000@gmail.com, ib2000@kic.re.kr ----
Hark-Mo Daniel Park, Wissenschaftlicher Mitarbeiter(WiMi) Uni München (2002-2003), Fachreferent am wissenschaftlichen Dienst des koreanischen Parlaments (NAL, 2007-2008), Senior Reseacher at KIC (2009-), Deputy Director of Center for International Cooperation at KIC (2016-). Forschungsschwerpunkt: Kriminologie, Strafrechtliche Sanktionen, Kriminalpolitik. Kontakt: hpark1011@gmail.com, hpark@kic.re.kr