Abstract:Mit dem „Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten“ vom 04.09.2012 wurden unter anderem das bislang in § 8 II JGG a.F. enthaltene „Koppelungsverbot“ von Jugendarrest und Jugendstrafe aufgehoben und der Arrest nach § 16a JGG - der sog. Warnschussarrest - eingeführt. § 16a JGG ist zum 07.03.2013 in Kraft getreten. Die neue Sanktionsform wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen in Kooperation mit der Universität Kassel umfassend evaluiert. Vorgestellt werden ausgewählte Ergebnisse auf der Basis einer Aktenanalyse, einer Pratikerbefragung sowie der Analyse amtlicher Daten.
Vita:Dr. Dirk Baier leitet das Institut für Delinquenz und Kriminalprävention an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Departement Soziale Arbeit. Von 2005 bis 2015 hat er am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter, später als stellvertretender Direktor gearbeitet und zahlreiche Studien zur Jugendkriminalität sowie zur Kriminalitätsentwicklung und -wahrnehmung betreut. Seine derzeitigen Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des politischen Extremismus, der Gewaltkriminalität sowie der Punitivität.