Abstract:Für Flüchtlinge besteht eine besonders hohe Gefahr, (gegebenenfalls vom Geschmuggelten) zum Menschenhandelsopfer zu werden. Die entsprechenden Behörden, Gerichte wie auch Organisationen sind daher gefordert, aber in der derzeitigen Flüchtlingssituation wohl auch überfordert, besonderes Augenmerk auf die Identifizierung von Menschenhandelsopfern bzw. insgesamt auf die Prävention von Menschenhandel zu legen.
Im vorzustellenden, von der Fritz Thyssen Stiftung drittmittelgeförderten Projekt wird erforscht, ob das Problem der erhöhten Gefahrenlage für Menschenhandel den Flüchtlingen selbst, sowie den Behörden und Gerichten bewusst ist und welche speziellen Präventions- und Schutzmaßnahmen – auch durch entsprechende Integrationsprojekte – in der derzeitigen Ausnahmesituation für sinnvoll erachtet werden.
Zudem wird die strafprozessuale Rechtslage in Bezug auf Menschenhandelsopfer und deren Identifizierung in den Ziel- und Durchgangsländern Deutschland und Österreich dahingehend überprüft, ob diese – jedenfalls in der derzeitigen Ausgestaltung – die Verhinderung von Menschenhandel unterstützt, oder gar eine Aufrechterhaltung der Situation von Menschenhandelsopfern ermöglicht.
Erste Ergebnisse der Studie sollen präsentiert werden.
Vita:Karin Bruckmüller ist Leiterin des Projekts "Schutz für Menschenhandelsopfer in der Flüchtlingskrise" (finanziert durch die Fritz Thyssen Stiftung) an der Johannes Kepler Universität Linz und der Ludwig-Maximilians-Universität München jeweils am Institut für Strafrecht.