Abstract:Der Landespräventionsrat (LPR) wurde 1990, als Rat für Kriminaltitätsverhütung, eingerichtet, um durch Vernetzung staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen, Institutionen und Einrichtungen zur Reduzierung der Kriminalität und ihrer Folgen beizutragen, dadurch die objektive Sicherheitslage zu verbessern und das subjektive Sicherheitsgefühl zu erhöhen. Mit diesem Ziel entwickelt der LPR in seinen interdisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppen kriminalpräventive Konzepte und Präventionsvorschläge, berät die Landesregierung, informiert Behörden und gibt Impulse für neue Wege in der kriminalpräventiven Arbeit auf Ebene der Städte und Gemeinden Schleswig-Holsteins. 2009 wurde eine Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus beim LPR für die inhaltliche Umsetzung des damaligen Bundesprogramms „kompetent. für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ (aktuell „Demokratie leben!“) eingerichtet, um Kommunen auch in ihrem Engagement gegen den Rechtsextremismus zu unterstützen. Mit der Ergänzung durch das Landesprogramm zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung Anfang 2013 wurde die gesamtgesellschaftliche Rechtsextremismusprävention durch den Ausbau der landesweiten Beratungsstruktur noch einmal deutlich gestärkt. Seit April 2015 setzt der LPR auch das Landesprogramm zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus um.
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