Abstract:Die Verbreitung von kinderpornographischen Dateien findet in den letzten Jahren fast ausschließlich über das Internet bzw. über den Austausch von elektronischen Speichermedien statt. Die erleichterte Verfügbarkeit sowie die vereinfachte Form der Vervielfältigung führt zu einem deutlichen Anstieg des in polizeilichen Ermittlungsverfahren sichergestellten Materials, deren Auswertung die Polizei vor enorme Herausforderungen stellt.
Mit dem Ziel, die Täter und die Opfer auf sichergestellten Bild- und Videodateien zu identifizieren, um als oberste Priorität einen möglicherweise noch andauernden sexuellen Missbrauch von Kindern zu erkennen und unverzüglich zu beenden, nimmt sich das Fachkommissariat 1.3 des Zentralen Kriminaldienstes täglich diesen Herausforderungen an.
Die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in digitaler Form dokumentieren, ist hier ein Themenschwerpunkt im Rahmen der Bearbeitung Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
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