Abstract:(Potentielle) Opfer von Straftaten benötigen immer (Re-)Integration in das alltägliche Leben, Schutz, Begleitung und Prävention vor neuen Gefahren der Opferwerdung, egal ob sie Migrationshintergrund haben oder nicht. Wichtig ist ihre Information und ihre Stärkung. Nur die konkreten Bedarfe sind unterschiedlich. Die Umsetzung der ersten OSK der Landesregierung in Niedersachsen neigt sich ihrem Ende zu. Aus dem Umsetzungs-Bericht 2017 ergeben sich neue Handlungsfelder, die auch mit den Themen Integration und Prävention verknüpft sind.
Vita:Die Referentin ist seit 1980 Staatsanwältin und arbeitet rechtspolitisch seit vielen Jahren im Deutschen Juristinnenbund (djb) maßgeblich mit. Sie nahm Lehraufträge an der ehemaligen PH Göttingen und der Ostfalia Wolfenbüttel wahr. Seit 2009 ist sie im Niedersächsischen Justizministerium zu den Themen häusliche Gewalt, Stalking und psychosoziale Prozessbegleitung sowie zum Opferschutz tätig. Zu diesen Themen hat Dagmar Freudenberg auch diverse Schriften veröffentlicht. Seit 2013 setzt sie als Leiterin der Fachstelle Opferschutz des Landespräventionsrates Niedersachsen im Niedersächsischen Justizministerium die Opferschutzkonzeption der Niedersächsischen Landesregierung um. Diese Opferschutzkonzeption implementiert die Anforderungen der EU-Richtlinie zu Mindeststandards für Opfer von Straftaten (Richtlinie 2012729/EU) auf Landesebene.