Abstract:Jugendhilfe im Strafverfahren
Das Interventions- und Präventionsprogramm (IPP) der Jugendgerichtshilfe Dresden
„20 Jahre gelebte Kooperation, zeitnahe Hilfe, gemeinsame Erfolge“
Das IPP als Kooperationsprogramm des Jugendamtes/JGH Dresden und der Polizeidirektion Dresden wendet sich als jugendhilfliches Angebot an Kinder (also an Strafunmündige), Jugendliche und Heranwachsende, die straffällig geworden sind, und deren Angehörige. Im Rahmen einer Krisen- und Kurzzeitintervention wird tatzeitnah und unmittelbar, i. d. R. nach der ersten Vernehmung durch die Polizei, auf das straffällige Verhalten junger Leute reagiert und der jeweilige Hilfebedarf abgeklärt. Insbesondere geht es dabei um die Aufarbeitung der Straftat, die Beratung zum Fortgang des Strafverfahrens, die Suche nach Möglichkeiten der direkten Wiedergutmachung als auch präventive Maßnahmen (Infoveranstaltungen, Durchführung von Streitschlichtungs-, Mediationsprojekten, verantwortliche Betreuung des „Dresdner Bücherkanons“ usw.). Die unmittelbare Reaktion auf das Fehlverhalten trägt dazu bei, dass Krisensituationen (Lebensschwierigkeiten) im Prozess des Heranwachsens schneller überwunden werden, dass Verantwortung für die eigenen Handlungen übernommen wird und dass Regeln und Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens gefestigt werden, ohne dass es zu einer Kriminalisierung/Stigmatisierung junger Menschen kommt.