Abstract:Der Beitrag versucht einen Blick auf die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten der Extremismus- und Terrorismusbekämpfung zu werfen.
Dabei soll von den breiten rechtlichen Möglichkeiten ausgegangen werden, die neben dem Strafrecht, dem Strafprozessrecht und dem Polizeirecht auch das Recht der Abschiebung und der Auslieferung beinhalten. Ein besonderes Augenmerk ist auf ein mögliches Zusammenspiel dieser unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zu richten.
Auch unter Berücksichtigung aller rechtlichen Instrumente bleibt die Extremismusbekämpfung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auf Erfahrungen der gesamtgesellschaftlichen Präventionsarbeit zurückgreifen kann. In diesem Zusammenhang werden einzelne, erfolgversprechende Präventionsprojekte vorgestellt und im Gesamtkontext bewertet.
Vita:Jahrgang 1954, Erstes Juristisches Staatsexamen - 1980, Zweites Juristisches Staatsexamen - 1983, Promotion - 1985; seit 1988 Lehrbeauftragter der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main; dort Honorarprofessor seit 2014; seit 1992 nebenamtlicher Geschäftsführer des Landespräventionsrats und Beiratsmitglied im Deutschen Forum für Kriminalprävention; Richter auf Probe - 1986, Richter auf Lebenszeit - 1988, Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz - 1989, ab 1993 als Richter am Oberlandesgericht, ab 2001 als Leitender Oberstaatsanwalt am Oberlandesgericht; Referatsgruppenleiter der Referats-Gruppe III/A (Strafverfahren) im Jahr 2000; Abteilungsleiter der Abteilung Strafrecht im Juni 2001; seit April 2002 Leitung der Abteilung III „Strafrecht, Gnadenwesen, Kriminalprävention“ als Ministerialdirigent; seit dem 01.10.2015 Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.