Abstract:In Fällen von häuslicher Gewalt in Familien mit Kindern sind Besonderheiten zu beachten, die oft nicht oder noch nicht so bekannt sind, wie sie es sein sollten. So sollte immer das Jugendamt Kenntnis von einem derartigen Sachverhalt erhalten und nicht nur, wenn Kinder vor Ort waren. Durch eine neue Studie aus Österreich wird eine eigene Untersuchung des Verfassers bestätigt, dass Polizeibeamte bei Anwesenheit von Kindern nicht selten ihr Ermessen zu unterschreiten scheinen, so dass es zu deutlich weniger Fällen von Wohnungswegweisungen kommt als in Sachverhalten ohne Kinder. Dabei wurde festgestellt, dass die betroffenen Kinder die Wegweisung eher als positiv und entlastend empfanden bei teilweiser Verlagerung der Unsicherheit auf den Außenbereich. Zu oft wurde und wird den Kindern nicht altersgemäß erklärt, was warum geschieht und wie es weitergeht, sie wurden zu wenig beteiligt. Immer noch zu wenig wird mit den sozialpsychiatrischen Diensten der Gesundheitsämter kooperiert, obwohl es in nicht wenigen Fällen deutliche Hinweise auf ein Suchtproblem oder eine psychische Störung/Erkrankung gibt. Hinweise auf einen Missbrauch des Umgangsrechts durch die weggewiesene Person und sonstige eilbedürftige Informationen wie Anhaltspunkte für einen erweiterten Suizid o. ä. sollten unverzüglich dem örtlich zuständige Familiengericht mitgeteilt werden.