Abstract:Härteleistungen des Bundes für Opfer extremistischer Übergriffe
Der Deutsche Bundestag stellt jährlich Finanzmittel bereit, mit denen Opfern extremistischer Übergriffe eine Härteleistung als Soforthilfe zugesprochen werden kann. Diese Härteleistung kann den Opfern in vielen Fällen kurzfristig Erleichterung verschaffen. Sie ist Ausdruck der Solidarität der Gemeinschaft aller mit den Opfern und Ausdruck der gesellschaftlichen Ächtung solcher Taten. Zuständig für die Entscheidung über die Gewährung von Härteleistungen ist das Bundesamt für Justiz in Bonn. Am Infostand des Bundesamtes erhalten Sie Informationen über Möglichkeiten und Voraussetzungen der Antragstellung, Antragsformulare, Merkblätter und Informationsflyer. Zielgruppe sind alle Stellen, die als Informationsträger und -verteiler für das Opfer bei der Antragstellung behilflich sein können. Hierzu gehören Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Opferberatungsstellen, Opferverbände, Integrations-, Migrations- sowie Präventionseinrichtungen, aber auch Sozialdienste, Rettungs- und Hilfsdienste, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen.
Kontaktdaten:
Bundesamt für Justiz
Adenauer Allee 99 - 103
51113 Bonn