Abstract:In Korea wurde das sog. Crowdfunding durch ein Änderungsgesetz des Kapitalmarktgesetzes(Crowdfundinggesetz) seit 2016 zwar erlaubt. Das Crowdfunding bzw. -investing ist jedoch wegen dessen Investitionsstruktur über Online-Plattformen meist ohne umfangreiche und verlässliche Informationen sehr risikoreich und betrugsanfällig.
Mitunter gehen sog. Schneeballsysteme(Pyramidensysteme) mit dem Crowdfunding einher. Ferner ist auch die Gefahr nicht zu ignorieren, dass das Crowdfunding als ein Instrument für Geldwäsche leicht zugänglich gemacht werden könnte.
Im vorliegenden Beitrag werden kriminelle Erscheinungen um das Crowdfunding in Korea betrachtet und kriminalpräventive bzw. kriminalpolitische Maßnahmen einschließlich Opferschutzmaßnahmen vorgestellt.
Vita:Dr. Cheonhyun LEE: Forschungsmitglied am KIC, Privatdozent für Strafrecht an der Hanyang-Uni(1997-2000), Mitglied der Fachkommission für die Strafzumessung am koreanischen Obersten Gerichtshof(2007-2009). Forschungsschwerpunkt: Wirtschaftsstrafrecht, Finanzstrafrecht, Restorative Kriminaljustiz . Kontakt: ibleech2000@gmail.com, ib2000@kic.re.kr
Harkmo Daniel PARK: Forschungsmitglied am KIC, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni München (2002- 2003), Fachreferent am wissenschaftlichen Dienst des koreanischen Parlaments (NAL, 2007-2008). Forschungsschwerpunkt: Kriminologie, Strafrechtliche Sanktionen, Strafvollzug. Kontakt: hpark1011@gmail.com, hpark@kic.re.kr