Straffreiheit als Erfolgsfaktor der Entlassungsbegleitung!?

Abstract:
Sehr schnell fällt bei der Frage, wann eine Maßnahme im Rahmen der Jugendgerichtshilfe erfolgreich ist, das Augenmerk auf die zukünftige Straffreiheit der betreuten bzw. begleiteten Jugendlichen und Heranwachsenden. Spätestens jedoch beim Versuch, innerhalb einer Evaluation diesen Erfolgsfaktor messbar zu machen, stößt man an methodische Grenzen: mangelnde Kontrollgruppen und zahlreiche Einflussfaktoren über die Maßnahme hinaus machen eine eindeutige Interpretation von Straffreiheit bzw. Straffälligkeit als Ergebnis einer Maßnahme unmöglich.

Wie kann aber den Erwartungen, dass Maßnahmen zur Straffreiheit führen entgegnet werden bzw. ist die Straffreiheit wirklich ein Kriterium an dem sich der Erfolg festmachen lässt? An dieser Stelle setzt der Projektspot an und zeigt Schritt für Schritt am Beispiel der Entlassungsbegleitung im Projekt „Dresdner Neuanfang“ der Jugendgerichtshilfe Dresden wie zur Argumentation des Erfolgs einer Maßnahme eine Wirkungslogik entwickelt und die entsprechende Evaluation darauf abgestimmt werden kann. Diese Wirklogik kann dazu genutzt werden eine eindeutige Argumentation zur Wirkung einer Maßnahme zu erarbeiten und diese anhand der Datenerhebung innerhalb einer Evaluation prüfbar zu machen.
11. Juni 2018
17:30 - 17:50 Uhr
Projektspot
Raum: Seminar 5