Äquivalente Gesundheitsversorgung: Stationäre Einrichtungen

Prof. em. Dr. Arthur Kreuzer
Weißer Ring

Moderation: Bernd Holthusen
Deutsches Jugendinstitut e.V.

Abstract:
Was bedeutet Menschenwürde? Was ergibt sich aus ihrem heutigen Verständnis für die Gesundheitsversorgung in beispielhaft zu erörternden Bereichen stationärer Altenpflege und der Behandlung drogenabhängiger Strafgefangener? Verfassungsrechtliche Maßstäbe dafür sind: Menschenwürde (Art. 1 GG), Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG), Sozialstaatsprinzip (Art. 20, 28 GG), Verbot unmenschlicher Behandlung (Art. 3 EMRK). Sie führen zu einem Äquivalenzprinzip: Behandlungsmöglichkeiten, die außerhalb zum Standard gehören, dürfen in stationären Einrichtungen nicht generell verweigert werden, etwa wegen Personalmangels oder Kosten. In der Heimpflege ist im Grundsatz Gepflegten eine bislang weitgehend vernachlässigte psychologisch/psychotherapeutische Behandlung zu ermöglichen. Für den Strafvollzug bedeutet es, drogenahängigen Gefangenen grundsätzlich eine in Freiheit selbstverständlich gewordene Substitutionsbehandlung bei ärztlicher Indikation und Kontrolle weit häufiger als bisher zu bieten. Grenzen solcher angeglichener Behandlungsmöglichkeiten dürfen nicht ideologisch bestimmt werden; sie können sich aber aus institutionellen Zwängen oder im Einzelfall bestehenden Hindernissen ergeben. Dem Äquivalenzprinzip gerecht zu werden, hilft zugleich, präventiv Risiken von konkreten Konflikten, Gewalt, Rückfälligkeit und erhöhter Mortalität einzudämmen.
Prof. em. Dr. Arthur Kreuzer
Prof. em. Dr. Arthur Kreuzer

Geb. 1938 in Hamburg. 1962, 1968: 1. und 2. Juristische Staatsprüfung ebenda. 1965 Promotion. 1968-1972 Richter/Dozent am Landgericht (Jugendstrafkammer) und an der Universität Hamburg. Anschließend Forschung über "Drogen und Delinquenz" (Titel der Habilitationsschrift). 1975 Habilitation für Kriminologie und Strafrecht. Von 1976 bis zur Emeritierung 2006 Professor für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug sowie Direktor des Kriminologischen Instituts an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Forschungs- und Vortragsreisen in viele Länder. Gründer des Gießener Kriminologischen Praktikerseminars und des Criminalium e.V. Mitarbeit in zahlreichen kriminalpolitischen Beratungsgremien, derzeit im Fachbeirat Kriminalprävention des Weißen Rings und im Hessischen Landespräventionsrat. Über 600 wissenschaftliche Veröffentlichungen und publizistische Beiträge in Tages- und Wochenzeitungen.Wichtigste Forschungsgebiete: Arztstrafrecht; Grenzfragen von Verfassungs-, Strafverfahrens- und Strafvollzugsrecht; Jugendstrafrecht und Jugendkriminologie; Kriminologische Dunkelfeld-, Drogen-, Alters/Alternsforschung; empirische Strafverfahrens-, Institutionen- und Sanktionenforschung (insbesondere Polizei, Strafjustiz, Strafvollzug). Ehrungen: Bundesverdienstkreuz I. Kl.; Beccaria-Medaille in Gold; Festschriften zum 65., 70., 80. Geburtstag.


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20. Mai 2019
14:00 - 14:45 Uhr
Vortrag
Raum: Raum V
Raum V