Kongressprogramm 25. DPT-Digital

Passend zum Schwerpunktthema und den Entwicklungen der Corona-Pandemie geschuldet wird der 25. DPT-Jubiläumskongress am 28. & 29. September 2020 eine rein digitale Onlineveranstaltung sein. Das umfangreiche Kongressprogramm der ursprünglich im Kasseler Kongress Palais geplanten Präsenzveranstaltung wird in vier unterschiedlichen Formaten dargeboten. 

Bekämpfung der Cybercrime durch Strafrechtsvorverlagerung

Prof. Dr. Sascha Kische
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen

Abstract:
Das BKA verzeichnet zu den aktuellen Erscheinungsformen der Cyberkriminalität neben Identitätsdiebstahl und dem sog. Datenphishing unzählige Vorgehensweisen der Infektion und Manipulation von Computersystemen mit Schadsoftware. Das StGB erfasst diese Phänomene an verschiedenen Stellen, bspw. in §§ 263a, 202a, b und d sowie §§ 303a, b. Noch bedeutsamer aber ist, dass darin auch Vorbereitungs- und Vorfeldaktivitäten pönalisiert sind, deren Vorbeugung gewöhnlich in den gefahrenabwehrrechtlichen Zuständigkeitsbereich der Polizei fallen.

Strafrechtliche „Vorverlagerung“ hat somit Auswirkungen auf die Präventionsarbeit, vor allem aber politische Brisanz: Im Sommer 2019 befasste sich der Bundesrat mit Gesetzesentwürfen aus Bayern und NRW zur Verbesserung und effektiveren Verfolgung von Cyberkriminalität und einem Entschließungsantrag aus Hamburg zur grundlegenden Reform des Computerstrafrechts; ein weiterer Entwurf zur Erfassung des „Digitalen Hausfriedensbruchs“ ist noch anhängig (Drs. 19/1917). Während (noch) keine Mehrheit zur Einbringung erster beider Entwürfe in den Bundestag zustande kam, wurde das Begehren Hamburgs zuletzt von der Tagesordnung gestrichen. Aufgeschoben ist sicherlich nicht aufgehoben – die (vermutlichen) Hintergründe insbesondere aus strafrechtswissenschaftlicher Sicht und das Grundproblem „vorverlagerter Strafbarkeiten“ werden in dem Vortrag näher beleuchtet.
Prof. Dr. Sascha Kische
Prof. Dr. Sascha Kische

Prof. Dr. iur. Sascha Kische, Jahrgang 1979, ist aktuell Hochschulprofessor am Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Studienort Hagen, und Mitglied am dortigen (Forschungs-)Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK). Von 2015 bis 2018 war er als Professor für Verfassungsrecht, Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg tätig, währenddessen und zuvor Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht im niedersächsischen Osnabrück. Nach dem Jura- und Ergänzungsstudium „Wirtschaftsstrafrecht“ (LL.M.) an den Universitäten Frankfurt /Oder und Osnabrück (1999 bis 2005) sowie dem juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg (2005 bis 2007) war er von 2008 bis 2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafverfahrensrecht an der Universität Osnabrück (Lehrstuhlinhaber: Prof. Dr. Ralf Krack). Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Strafrecht und Strafverfahrensrecht hauptsächlich mit polizeirelevanten Bezügen.

28. + 29. September 2020
Vortrag