Kongressprogramm 25. DPT-Digital

Passend zum Schwerpunktthema und den Entwicklungen der Corona-Pandemie geschuldet wird der 25. DPT-Jubiläumskongress am 28. & 29. September 2020 eine rein digitale Onlineveranstaltung sein. Das umfangreiche Kongressprogramm der ursprünglich im Kasseler Kongress Palais geplanten Präsenzveranstaltung wird in vier unterschiedlichen Formaten dargeboten. 

Der Opferschutzbeauftragte als Präventionshelfer

Prof. Dr. Helmut Fünfsinn
Landespräventionsrat Hessen bei dem Hessischen Ministerium der Justiz

Abstract:
Der Opferschutz ist in der aktuellen kriminalpolitischen Diskussion fest etabliert. Drei Opferschutzreformgesetze und weitere Artikelgesetze haben den Opferschutz in den letzten Jahrzehnten in der Strafprozessordnung, dem Gerichtsverfassungsgesetz und dem Strafgesetzbuch festgeschrieben.

Daneben haben die Opferhilfsvereine und nicht zuletzt der WEISSE RING ihre Bemühungen zur Implementierung eines effektiven Opferschutzes deutlich verstärkt.

Die aktuellste Diskussionslinie zur Verstärkung des Opferschutzes ist die Einrichtung von Opferschutzbeauftragten in Bund und Ländern. Diese Idee soll anhand der Einrichtung eines hessischen Opferschutzbeauftragten, der als Ansprechpartner für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen und für diese nahestehenden Personen und Zeugen vorgesehen ist, nachgezeichnet werden.

Ein Hauptaugenmerk wird dabei auf die präventive Ausrichtung dieses Konzeptes zu richten sein.
Prof. Dr. Helmut Fünfsinn
Prof. Dr. Helmut Fünfsinn

geb. 1954, Erstes Juristisches Staatsexamen 1980, Zweites Juristisches Staatsexamen 1983, Promotion 1985; seit 1988 Lehrbeauftragter der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main; dort Honorarprofessor seit 2014; seit 1992 nebenamtlicher Geschäftsführer des Landespräventionsrats und Beiratsmitglied im Deutschen Forum für Kriminalprävention; seit 16.01.2018 Vorsitzender des Landespräventionsrats.

Richter auf Probe 1986, Richter auf Lebenszeit 1988, Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz 1989, ab 1993 als Richter am Oberlandesgericht, ab 2001 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht; Referatsgruppenleiter der Referats-Gruppe III/A (Strafverfahren) im Jahr 2000; Abteilungsleiter der Abteilung Strafrecht im Juni 2001; seit April 2002 Leitung der Abteilung III „Strafrecht, Gnadenwesen, Kriminalprävention“ als Ministerialdirigent; seit dem 01.10.2015 Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

28. + 29. September 2020
Vortrag