Verband der Pfälzischen Straffälligenhilfe

Die Tätigkeit des (1957 als Verein gegründeten) Verbandes
erstreckt sich über die ganze Pfalz Sitz des Verbandes ist
Zweibrücken. Nach der Vereinssatzung ist ein Hauptziel der
Tätigkeit die Förderung von Praxis und Reform sozialer Strafrechtspflege
insbesondere die Verbesserung der Eingliederung
und Wiedereingliederung straffälliger Menschen.
Mit dem Ziel: mehr Verantwortung aber auch mehr Kompetenz
dorthin, wo die Arbeit geleistet wird, wurde 2001 der
Weg zu vier Regional(Bezirks)vereinen geebnet, die in eigener
Regie und Verantwortung die bis dato zentral verwaltete
Arbeit weiterführten.
Diese vier Regionalvereine orientieren sich in ihrer Zuständigkeit
am Pfälzischen Oberlandesgericht und den ihm zugeordneten
4 Landgerichtsbezirken (Frankenthal, Kaiserslautern,
Landau, Zweibrücken).
Wesentliche Aufgabe des Verbandes ist die Unterstützung
der Regionalvereine, Angebote zur Weiterbildung zu fördern,
Fachinformationen/tagungen zu ermöglichen und die Regional
(Bezirks)vereine in der gemeinsamen Zielsetzung zu
unterstützen. Er arbeitet zudem eng mit dem Justizministerium
zusammen und vertritt die Bezirksvereine in überregionalen
Verbänden ( DBH, DPWV, u.a.).
Ansprechpartner: Anton Bauer, Geschäftsführender Vorstand
Anschrift:
Landauer Str. 43
66482 Zweibrücken
in Rheinland-Pfalz
Telefon:
0 63 31 - 1 30 53

In der Onlinedokumentation

Infostand, 12. DPT