EU-Bericht zur Gleichstellung: Diskriminierungsopfer brauchen mehr Unterstützung
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Mit der EU-Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und der EU-Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, die beide im Jahr 2000 erlassen wurden, soll jegliche Form der Diskriminierung bekämpft werden. Die nunmehr abgeschlossene Umsetzung dieser beiden Richtlinien in innerstaatliches Recht in sämtlichen 28 EU-Ländern stellt eine gute Nachricht dar. In einem am 17.01.2014 veröffentlichten Bericht wird jedoch hervorgehoben, dass die Behörden der Mitgliedstaaten noch gewährleisten müssen, dass Diskriminierungsopfer auch tatsächlich Schutz erhalten. Als wichtigste Herausforderungen bezeichnete die Kommission das mangelnde Wissen der Öffentlichkeit um diese Rechte und die hohe Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle.
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