11.04.2014

EuGH-Entscheidung zu EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

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Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat mit seinem Urteil (Volltext) vom 08.04.2014 für Recht erkannt: "Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58 EG  ist ungültig."

 

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