Politisch motivierte Straftaten in Deutschland im Januar 2016
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Die Bundestagsdrucksache 18/7833 enthält die Antwort der Bundesregierung vom 10.03.2016 auf die Kleine Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – (Drucksache 18/7690) "Politisch motivierte Straftaten in Deutschland im Januar 2016".
In einer Vorbemerkung der Bundesregierung heißt es: "Die im Folgenden für den Monat Januar 2016 aufgeführten Fallzahlen geben die bislang beim Bundeskriminalamt (BKA) mit Stand vom 28. Februar 2016 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und haben daher nur vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch – teilweise erheblich – verändern. Nach den Grundsätzen des Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“ bilden politisch motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund eine Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität. Nachfolgend sind daher alle politisch motivierten Straftaten einschließlich derer mit extremistischem Hintergrund dargestellt. Dem Themenfeld „Hasskriminalität“ werden politisch motivierte Straftaten zugeordnet, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung, ihres äußeren Erscheinungsbilds oder ihres gesellschaftlichen Status richtet. Auch wenn die Tat nicht unmittelbar gegen eine Person, sondern im oben genannten Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache verübt wird, erfolgt ihre Zuordnung zum Themenfeld „Hasskriminalität“."
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