16.05.2017

Jahresbericht 2016 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter

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Am 11.05.2017 hat die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ihren Jahresbericht 2016 veröffentlicht. 

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist in der Folge der Ratifikation des Fakultativprotokolls zur VN-Antifolterkonvention eingerichtet worden. Dieses Protokoll verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, eine solche nationale Stelle einzurichten, die das Recht hat, alle Einrichtungen aufzusuchen, in denen Menschen in Gewahrsam gehalten werden. Die Nationale Stelle besteht aus zwei Komponenten: Die Bundesstelle ist für die Gewahrsamseinrichtungen des Bundes (bei Bundeswehr, Bundespolizei und Zoll, für Transitzonen internationaler Flughäfen sowie die Begleitung von Rückführungsflügen) zuständig, die Länderkommission für die Gewahrsamseinrichtungen (des Justizvollzugs, der Länderpolizei, der Gerichte mit Vorführzellen, Abschiebungshafteinrichtungen, geschlossene Einrichtungen in psychiatrischen Kliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie Kinder – und Jugendhilfe) in der Zuständigkeit der Länder.

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