20.07.2017

Bericht zur "Diskriminierung in Deutschland"

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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat 30.06.2017 gemeinsam mit der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages den Dritten Gemeinsamen Bericht zur "Diskriminierung in Deutschland" veröffentlicht. Gemäß der gesetzlichen Grundlage in § 27 Abs. 4 AGG wird dieser Bericht alle vier Jahre erstellt. Er befasst sich mit Benachteiligungen aus den in § 1 AGG genannten Gründen und gibt entsprechende Empfehlungen, um die bestehenden Benachteiligungen künftig zu beseitigen und zu verhindern.

Aus dem diesjährigen Bericht geht insbesondere hervor, dass bei der Vermittlung auf den Arbeitsmarkt erhebliche Diskriminierungsrisiken bestehen. Andere Diskriminierungserfahrungen aufgrund der ethnischen Herkunft oder bei Behinderungen bestehen etwa auf dem Wohnungsmarkt, bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder im Bildungsbereich. Im Rahmen des Berichts wird unter anderem empfohlen den rechtlichen Schutz sowie die Rechtsdurchsetzung bei Diskriminierungserfahrungen zu verbessern.

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