12.12.2011

Bundestag beschließt einstimmig Gesetz für Frauenhilfetelefon

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Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Deutsche Bundestag am 01.12.2011 in zweiter und dritter Lesung die  Einrichtung eines Hilfetelefons für Frauen beschlossen. Auch die Opposition unterstützte auf Empfehlung des Familienausschusses (BT-Drs.17/8008) geschlossen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" (BT-Drs.17/7238).

Das neue Hilfetelefon ist eine wichtige Ergänzung zu bestehenden Beratungsangeboten, gerade für solche Gewaltopfer, für die der Weg in eine Beratungsstelle körperlich, sprachlich oder kulturell bedingt eine große Hürde darstellt: etwa Frauen mit Migrationshintergrund, Opfer von Menschenhandel und Zwangsverheiratung oder Frauen mit Behinderung. Das Telefon soll neben den betroffenen Frauen auch Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und Personen zur Verfügung stehen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Gewaltopfern zu tun haben. Unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer bieten qualifizierte Beraterinnen kostenlos, vertraulich und bei Bedarf mehrsprachige Beratung und vermitteln an Anlaufstellen vor Ort. Das Hilfeangebot ist barrierefrei.

 

Das Hilfetelefon wird auf der Grundlage des im Bundestag beschlossenen Gesetzes aufgebaut. Im Laufe des kommenden Jahres werden die Beraterinnen eingestellt, eine Datenbank als Grundlage für die Weitervermittlung der Frauen zu den Beratungsstellen und Frauenhäusern vor Ort aufgebaut und eine Öffentlichkeitskampagne gestartet. Die Freischaltung ist für Ende 2012 geplant.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
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