Istanbul Konvention tritt am 1. Februar 2018 in Kraft
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Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention), tritt die Konvention nun am 01.02.2018 in Kraft.
Die 81 Artikel des Übereinkommens enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Frau und Mann und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben. Bürgerinnen und Bürger können etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.
Weitere Hintergrundinformationen finden sich u.a. auf folgenden Webseiten:
www.praeventionstag.de