Landesinstitut für Präventives Handeln ressortiert ab 2018 beim Saarländischen Landtag
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Das Landesinstitut für Präventives Handeln (LPH) ressortiert ab 2018 beim Saarländischen Landtag. Im Amtsblatt des Saarlandes Teil 1 vom 21.12.2017 wurde auf Seite 2105 der folgende Organisationserlass des Landtages über die Errichtung des Landesinstitutes für präventives Handeln des Saarlandes veröffentlicht:
"Im Einvernehmen mit der Landesregierung wird das Landesinstitut für präventives Handeln im Geschäftsbereich der Landtagsverwaltung als Einrichtung gemäß § 14 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Oktober 2017 (Amtsbl. S. 1006) anstelle der bisherigen Einrichtung gleichen Namens im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie errichtet. Das Landesinstitut für präventives Handeln dient der Hilfe für Erziehende sowie der Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch die Bündelung und Vernetzung von Aufgaben der allgemeinen Prävention, der Suchtprävention, der Gesundheitsprävention, der polizeilichen und kommunalen Kriminalprävention, der Drogenerkennung, der Verkehrs-, Sicherheits- und Gesundheitserziehung und der Verkehrssicherheitsberatung. Es ist zugleich Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger in Präventionsfragen auf diesen Gebieten. Das Landesinstitut für präventives Handeln untersteht der Dienst- und Fachaufsicht der Landtagsverwaltung. Dieser Organisationserlass tritt mit Wirkung am 1. Januar 2018 in Kraft.
Saarbrücken, den 14. Dezember 2017 - Der Präsident des Landtages des Saarlandes Meiser"
www.praeventionstag.de