BKA veröffentlicht Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2017
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Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am 07.08.2018 das aktuelle "Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2017" veröffentlicht. Danach wurden in 2017 in Deutschland 671 Menschen Opfer von Menschenhandel, was einer Zunahme von 25 Prozent gegenüber 2016 entspricht.
Im vergangenen Jahr führte die Polizei insgesamt 340 Verfahren im Bereich des Menschenhandels, ein leichter Rückgang gegenüber 2016 (375 Verfahren). Dabei erfasste die Polizei 489 Opfer der sexuellen Ausbeutung, was nahezu dem Vorjahreswert entspricht (2016: 488 Opfer). Ein deutlicher Anstieg der Zahl der Opfer ist hingegen im Bereich der Arbeitsausbeutung zu verzeichnen. 180 Menschen wurden 2017 Opfer dieser Form des Menschenhandels, 2016 registrierte die deutsche Polizei 48 Opfer. Beim Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung wurde bei über einem Viertel der Betroffenen die sogenannte „Loverboy-Methode“ angewendet: Den Opfern wird eine Liebesbeziehung vorgespielt, um sie emotional abhängig zu machen. Ist diese Abhängigkeit geschaffen, werden Frauen – und auch Mädchen – an die Prostitution herangeführt und sexuell ausgebeutet. Die sexuelle Ausbeutung war 2017 die häufigste Form von Menschenhandel. Neben der Loverboy-Methode wurden die Opfer, die zu 99 Prozent weiblich sind und überwiegend aus Bulgarien, Rumänien und Deutschland stammen, durch gezielte Täuschungen in die Prostitution geführt. Häufig erfolgte die Kontaktanbahnung hierfür über das Internet. Drohungen wie auch die Anwendung physischer und psychischer Gewalt sorgen dafür, dass die Menschenhändler die Kontrolle über die Frauen behalten.
Neben der sexuellen Ausbeutung und der Arbeitsausbeutung wurden für das Bundeslagebild 2017 erstmals Verfahren zur „Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei“ geführt. Während organisiertes Betteln in Deutschland nicht strafbar ist, ist die Ausbeutung von bettelnden Menschen seit 2016 ein eigener Straftatbestand. Zwei Verfahren wurden 2017 in diesem Bereich geführt. Für die ebenfalls neuen Straftatbestände „Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen“ sowie „Menschenhandel zum Zweck der rechtswidrigen Organentnahme“ gab es im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung keine polizeilich registrierten Fälle.
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