26.11.2012
Bundesrat beschließt neue Regeln zur Sicherungsverwahrung
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In seiner Sitzung am 23.11.2012 hat der Bundesrat das "Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung" beschlossen. Das Gesetz erfüllt einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2011, das dem Gesetzgeber aufgegeben hatte, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das dem "Abstandsgebot" Rechnung trägt, nach dem sich die Sicherungsverwahrung von der Strafhaft deutlich zu unterscheiden hat.
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