05.08.2013
In 2012 führten Jugendämter 107 000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder durch
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Die Jugendämter in Deutschland führten nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 29.07.2013 im Jahr 2012 knapp 107 000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Das ist das Ergebnis der erstmals durchgeführten Erhebung über Verfahren gemäß § 8a Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung). Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines/einerMinderjährigen bekannt werden und es sich daraufhin zur Bewertung der Gefährdungslage einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind beziehungsweise Jugendlichen sowie seiner Lebenssituation macht.
Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 17 000 (16 %) eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Bei 21 000 Verfahren (20 %) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In 68 000 Fällen (64 %) kamen die Fachkräfte zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Jedoch wurde in jedem zweiten dieser Verfahren ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf durch das Jugendamt festgestellt.
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www.praeventionstag.de
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