Sozial- und Jugendbehörde Karlsruhe
JUGENDGERICHTSHILFE
JUGENDHILFE IM STRAFVERFAHREN
Die Mitwirkung im Jugendstrafverfahren ist eine gesetzliche Aufgabe
des Jugendamtes (§ 52 SGB VIII, § 38 JGG).
Ein Team von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern berät und
begleitet Jugendliche und Heranwachsende im gesamten Verfahren.
Die Hilfe ist vertraulich, freiwillig und kostenlos.
WIR
• INFORMIEREN über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens.
• SPRECHEN mit den Betroffenen über die Straftat, deren Hintergründe und Auslöser.
• BERATEN über Leistungen der Jugendhilfe und erarbeiten Lösungsmöglichkeiten mit den Betroffenen.
• ENTWICKELN Vorschläge zu richterlichen Maßnahmen oder zur Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft.
• BEGLEITEN Jugendliche und Heranwachsende zur Gerichtsverhandlung.
• BERICHTEN dem Jugendgericht über Lebenslauf, soziales Umfeld, Freizeit und Zukunftspläne der Betroffenen.
• ORGANISIEREN und begleiten die von der Justiz angeordneten Weisungen und Auflagen.
• BETREUEN die Betroffenen nach Abschluss des Verfahrens im Rahmen der Jugendhilfe oder des Strafvollzugs.
Wir freuen uns, alle Interessierten an unserem Infostand zu begrüßen. Wir stellen unsere Arbeit vor, bieten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich zwei Filmbeiträge an und stehen für Informations- und Vernetzungsgespräche zur Verfügung.
JUGENDHILFE IM STRAFVERFAHREN
Die Mitwirkung im Jugendstrafverfahren ist eine gesetzliche Aufgabe
des Jugendamtes (§ 52 SGB VIII, § 38 JGG).
Ein Team von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern berät und
begleitet Jugendliche und Heranwachsende im gesamten Verfahren.
Die Hilfe ist vertraulich, freiwillig und kostenlos.
WIR
• INFORMIEREN über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens.
• SPRECHEN mit den Betroffenen über die Straftat, deren Hintergründe und Auslöser.
• BERATEN über Leistungen der Jugendhilfe und erarbeiten Lösungsmöglichkeiten mit den Betroffenen.
• ENTWICKELN Vorschläge zu richterlichen Maßnahmen oder zur Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft.
• BEGLEITEN Jugendliche und Heranwachsende zur Gerichtsverhandlung.
• BERICHTEN dem Jugendgericht über Lebenslauf, soziales Umfeld, Freizeit und Zukunftspläne der Betroffenen.
• ORGANISIEREN und begleiten die von der Justiz angeordneten Weisungen und Auflagen.
• BETREUEN die Betroffenen nach Abschluss des Verfahrens im Rahmen der Jugendhilfe oder des Strafvollzugs.
Wir freuen uns, alle Interessierten an unserem Infostand zu begrüßen. Wir stellen unsere Arbeit vor, bieten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich zwei Filmbeiträge an und stehen für Informations- und Vernetzungsgespräche zur Verfügung.
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