Infostand
Haus des Jugendrechts Stuttgart
Als "Mutter der Häuser des Jugendrechts" in Deutschland blicken wir nunmehr auf über 12 Jahre der vernetzten Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt als "Behörden-WG" unter einem Dach - unter enger Anbindung des Amtsgerichtes - zurück.
Im Fokus unseres bundesweit erfolgreichen Konzeptes steht die Bekämpfung und Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität-/delinquenz mit dem Ziel einer sofortigen Reaktion auf normwidriges Verhalten - Sanktion folgt auf dem Fuß - und dem Angebot von umfassenden Jugendhilfemaßnahmen.
Zuständig für zwei Stadtbezirke mit ca. 74.000 Einw. arbeiten wir "face to face". Der Betreffende kennt seinen Polizeibeamten, seine Jugendstaatsanwältin, seine Jugendhelferin im Strafverfahren, seine Richterin und umgekehrt. Wo der junge Mensch wohnt, in seinem Umfeld, vor Ort, wird ermittelt, angeklagt, Hilfe geleistet und verhandelt.
Einheitliche Zuständigkeiten, feste Ansprechpartner und paralleles, vernetztes, abgestimmtes und zeitnahes Handeln schaffen Transparenz auch gegenüber Opfern und Tätern. Ein individueller Maßanzug in der momentanen Lebenssituation des jungen Menschen kann geschneidert werden.
Enge, regelmäßige Kontakte mit den Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen sowie die Teilnahme an der Gremienarbeit fördern die Präventionsarbeit und führen zu zielgerichteten Projektentwicklungen.
Als "Mutter der Häuser des Jugendrechts" in Deutschland blicken wir nunmehr auf über 12 Jahre der vernetzten Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt als "Behörden-WG" unter einem Dach - unter enger Anbindung des Amtsgerichtes - zurück.
Im Fokus unseres bundesweit erfolgreichen Konzeptes steht die Bekämpfung und Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität-/delinquenz mit dem Ziel einer sofortigen Reaktion auf normwidriges Verhalten - Sanktion folgt auf dem Fuß - und dem Angebot von umfassenden Jugendhilfemaßnahmen.
Zuständig für zwei Stadtbezirke mit ca. 74.000 Einw. arbeiten wir "face to face". Der Betreffende kennt seinen Polizeibeamten, seine Jugendstaatsanwältin, seine Jugendhelferin im Strafverfahren, seine Richterin und umgekehrt. Wo der junge Mensch wohnt, in seinem Umfeld, vor Ort, wird ermittelt, angeklagt, Hilfe geleistet und verhandelt.
Einheitliche Zuständigkeiten, feste Ansprechpartner und paralleles, vernetztes, abgestimmtes und zeitnahes Handeln schaffen Transparenz auch gegenüber Opfern und Tätern. Ein individueller Maßanzug in der momentanen Lebenssituation des jungen Menschen kann geschneidert werden.
Enge, regelmäßige Kontakte mit den Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen sowie die Teilnahme an der Gremienarbeit fördern die Präventionsarbeit und führen zu zielgerichteten Projektentwicklungen.