Erziehung für ein Leben ohne Straftaten - das neue hessische Jugendstrafvollzugsgesetz
Jürgen Banzer
Hessisches Ministerium der Justiz
Mit dem Entwurf des Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetzes wird die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, bis Ende 2007 eine gesetzliche Grundlage für den Jugendstrafvollzug zu schaffen, umgesetzt.
Bei jungen Gefangenen sind noch Entwicklungskräfte wirksam, die durch die erzieherische Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs positive Einflussmöglichkeiten auf die Persönlichkeitsentwicklung möglich werden lassen. Diese Möglichkeiten müssen konsequent genutzt werden, um beginnende kriminelle Karrieren so früh wie möglich abzubrechen. Ziel muss es zudem sein, die Besorgnis erregend hohe Rückfallquote nach Verbüßung einer Jugendstrafe von bundesweit ca. 78 % deutlich zu senken. Der Gesetzentwurf stellt die Besonderheiten im Umgang mit jungen Gefangenen in den Mittelpunkt und trägt den Grundprinzipien der Erziehung und der Sicherheit bestmöglich Rechnung. Erziehung wird dabei nicht als Wohltat, sondern als anstrengender und intensiver Prozess der Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und dem begangenen Unrecht verstanden. Dazu werden die Gefangenen in kleinen Wohngruppen untergebracht und im Rahmen eines umfassenden Erziehungskonzeptes, das insbesondere auf einen geregelten Tagesablauf durch Ausbildung und Arbeit und die Vermittlung sinnvoller Freizeitaktivitäten abzielt, intensiv – auch am Wochenende – betreut. Der Entlassungsvorbereitung kommt ein besonderer Stellenwert zu.
Der Beitrag erläutert die Grundprinzipien des derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurfs.
Bei jungen Gefangenen sind noch Entwicklungskräfte wirksam, die durch die erzieherische Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs positive Einflussmöglichkeiten auf die Persönlichkeitsentwicklung möglich werden lassen. Diese Möglichkeiten müssen konsequent genutzt werden, um beginnende kriminelle Karrieren so früh wie möglich abzubrechen. Ziel muss es zudem sein, die Besorgnis erregend hohe Rückfallquote nach Verbüßung einer Jugendstrafe von bundesweit ca. 78 % deutlich zu senken. Der Gesetzentwurf stellt die Besonderheiten im Umgang mit jungen Gefangenen in den Mittelpunkt und trägt den Grundprinzipien der Erziehung und der Sicherheit bestmöglich Rechnung. Erziehung wird dabei nicht als Wohltat, sondern als anstrengender und intensiver Prozess der Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und dem begangenen Unrecht verstanden. Dazu werden die Gefangenen in kleinen Wohngruppen untergebracht und im Rahmen eines umfassenden Erziehungskonzeptes, das insbesondere auf einen geregelten Tagesablauf durch Ausbildung und Arbeit und die Vermittlung sinnvoller Freizeitaktivitäten abzielt, intensiv – auch am Wochenende – betreut. Der Entlassungsvorbereitung kommt ein besonderer Stellenwert zu.
Der Beitrag erläutert die Grundprinzipien des derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurfs.