Kriminalfachliche Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren
Gegenstand des Vortrages ist die Beurteilung des Bebauungsplanes zur Erweiterung der Hochschule für Technik und Wirtschaft im Stadtteil Altsaarbrücken (Nr. Nr.113.02.41) unter kriminalpräventiven Aspekten im Städtebau. Dazu wurden die Planunterlagen von einer Diplom-Sozialpädagogin (Lehrkraft für besondere Aufgaben an der HTW) und einem Kriminalbeamten (Fachberater für Städtebauliche Kriminalprävention), beide mit einem abgeschlossenem Masterstudium in Kriminologie und Polizeiwissenschaft, beurteilt. Ziel war es, unter Berücksichtigung der Geschlechtergerechtigkeit und den besonderen Anforderungen von Demographie und Integration in der Bauleitplanung eine Optimierung reibungsloser Betriebsabläufe durch Vermeidung von Tatgelegenheiten und Minderung von Kriminalitätsangst (Städtebauliche Kriminalprävention) zu erreichen.
Die Vorgehensweise orientierte sich am Verfahren, wie es Kommunen praktizieren, die die Polizei als Träger öffentlicher Belange regelmäßig im Bebauungsplanverfahren beteiligen und um eine kriminalfachliche Stellungnahme ersuchen.
Das Ergebnis wurde zwischenzeitlich der Hochschulleitung vorgestellt. Hier wurde beschlossen, die Empfehlungen der Expertise bei der Weiterführung des Verfahrens zu berücksichtigen. Gleichzeitig soll angeregt werden, zukünftig die Polizei im Bebauungsplanverfahren als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Die Vorgehensweise orientierte sich am Verfahren, wie es Kommunen praktizieren, die die Polizei als Träger öffentlicher Belange regelmäßig im Bebauungsplanverfahren beteiligen und um eine kriminalfachliche Stellungnahme ersuchen.
Das Ergebnis wurde zwischenzeitlich der Hochschulleitung vorgestellt. Hier wurde beschlossen, die Empfehlungen der Expertise bei der Weiterführung des Verfahrens zu berücksichtigen. Gleichzeitig soll angeregt werden, zukünftig die Polizei im Bebauungsplanverfahren als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Präsentation (Deutsch, PDF) | |
Textfassung (Deutsch, PDF) |