Dresdner Neuanfang (D-N-A): Ein Kooperationsprojekt zur durchgehenden Betreuung
Das Projekt „Dresdner Neuanfang (D-N-A)“ hat zum Ziel die (Re)Integration von jungen Menschen nach einer Jugendstrafe zu optimieren und sie zu einem eigenverantwortlichen Leben nach der Haft zu befähigen. Das Projekt richtet sich an junge Männer und Frauen aus Dresden, die eine Jugendstrafe verbüßen und ist unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Bewährung entlassen werden.
Kern des Projekts ist die Entlassungsbegleitung, ein konkretes Betreuungsangebot für den Übergang aus der Haft in die Freiheit. Sechs Monate vor der Entlassung aus dem Jugendstrafvollzug wird der Bedarf für eine Entlassungsbegleitung durch die Jugendgerichtshilfe Dresden bestimmt und ein Träger der freien Jugendhilfe mit der Übernahme dieser beauftragt. Die Betreuung wird bis zu einem Jahr nach der Entlassung fortgeführt.
Die Entlassungsbegleitung basiert auf Kooperationen der Jugendgerichtshilfe Dresden mit der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen, mit involvierten Behörden (z. B. Sozialamt, Jobcenter, Bewährungshilfe), mit Dresdner Wohnungsunternehmen sowie mit Trägern der freien Jugendhilfe. So wurden Verfahrensweisen und der Austausch von klientenbezogenen Daten aufeinander abgestimmt sowie gemeinsame Formulare entwickelt. Durch die kontinuierliche Betreuung der Entlassungsbegleiter und die Kooperationen mit beteiligten Partnern können Doppelbetreuungen vermieden und Übergangszeiten verkürzt werden.
Kern des Projekts ist die Entlassungsbegleitung, ein konkretes Betreuungsangebot für den Übergang aus der Haft in die Freiheit. Sechs Monate vor der Entlassung aus dem Jugendstrafvollzug wird der Bedarf für eine Entlassungsbegleitung durch die Jugendgerichtshilfe Dresden bestimmt und ein Träger der freien Jugendhilfe mit der Übernahme dieser beauftragt. Die Betreuung wird bis zu einem Jahr nach der Entlassung fortgeführt.
Die Entlassungsbegleitung basiert auf Kooperationen der Jugendgerichtshilfe Dresden mit der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen, mit involvierten Behörden (z. B. Sozialamt, Jobcenter, Bewährungshilfe), mit Dresdner Wohnungsunternehmen sowie mit Trägern der freien Jugendhilfe. So wurden Verfahrensweisen und der Austausch von klientenbezogenen Daten aufeinander abgestimmt sowie gemeinsame Formulare entwickelt. Durch die kontinuierliche Betreuung der Entlassungsbegleiter und die Kooperationen mit beteiligten Partnern können Doppelbetreuungen vermieden und Übergangszeiten verkürzt werden.
http://www.vsr-dresden.de (Deutsch, LINK) |