Bürgerbeteiligung muss natürlich sein, aber nicht im Präventionsrat…" - Ergebnisse einer quantitativen und qualitativen Untersuchung kommunaler Präventionsgremien in Mecklenburg-Vorpommern
Elke Hannuschka
Universität Greifswald
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Universität Greifswald
In Mecklenburg-Vorpommern haben sich seit Mitte der 1990er Jahre zahlreiche kommunale Präventionsgremien gebildet. Dies geschah auf Anregung des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung, der auf Initiative des Landesinnenministeriums im Jahr 1994 gegründet wurde. In der Literatur fand die Idee der kommunalen Kriminalprävention zunächst vorwiegend positive Resonanz. In den letzten 10 Jahren mehren sich jedoch auch kritische Stimmen, die unter anderem bemängeln, dass zwischen propagiertem Konzept und tatsächlicher Umsetzung große Diskrepanzen bestehen. Dieser Kritik fehlt jedoch die empirische Grundlage, da Untersuchungen über die praktische Realisierung der Kriminalprävention auf kommunaler Ebene kaum vorhanden sind. Daraus entwickelte sich das Forschungsinteresse, die Gremienlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern abzubilden, um zu überprüfen, ob zwischen dem propagierten Konzept und der institutionellen Umsetzung tatsächliche Diskrepanzen bestehen. Ein Ergebnis der deskriptiven Bestandsaufnahme, die im Rahmen dieses Vortrages vorgestellt werden soll, war beispielsweise die Erkenntnis, dass „funktionslose“ Bürger kaum in den Präventionsgremien mitwirken und die Kritik an der mangelnden Partizipation von Bürgern demnach berechtigt scheint. Doch ist das Präventionsgremium tatsächlich der richtige Ort für bürgerschaftliches Engagement?