Infostand
Haus des Jugendrechts, Polizeipräsidium Stuttgart
Haus des Jugendrechts Stuttgart
Das ERSTE Haus des Jugendrechts in Deutschland blickt nunmehr auf 16 Jahre einer erfolgreichen, vernetzten Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt als "Behörden-WG" unter einem Dach - mit enger Anbindung des Amtsgerichtes - zurück.
Im März 2014 wurde das Haus von zwei auf insgesamt neun Stadtbezirke erweitert und ist damit nun für den gesamten Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt mit ca. 235.000 Einwohnern zuständig.
Wir arbeiten "face to face". Der Betreffende kennt seinen Polizeibeamten, seine Jugendstaatsanwältin, seine Jugendhelferin im Strafverfahren, seine Richterin und umgekehrt. Wo der junge Mensch wohnt, in seinem Umfeld, vor Ort, wird ermittelt, angeklagt, Hilfe geleistet und verhandelt.
Bewährte Elemente sind einheitliche Zuständigkeiten, das Wohnortprinzip, feste Ansprechpartner und paralleles, abgestimmtes und zeitnahes Handeln. So schaffen wir Transparenz gegenüber den Tätern und vor allem auch gegenüber den Opfern. Ein individueller Maßanzug für die momentane Lebenssituation des jungen Menschen kann geschneidert werden. Die Verfahrenslaufzeiten wurden mehr als halbiert.
Die enge Kooperation mit den Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen fördert die breit gefächerte Präventionsarbeit mit zielgerichteten Projekten.
Landes- und bundesweit wurden zahlreiche weitere Häuser des Jugendrechts eröffnet.
Das ERSTE Haus des Jugendrechts in Deutschland blickt nunmehr auf 16 Jahre einer erfolgreichen, vernetzten Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt als "Behörden-WG" unter einem Dach - mit enger Anbindung des Amtsgerichtes - zurück.
Im März 2014 wurde das Haus von zwei auf insgesamt neun Stadtbezirke erweitert und ist damit nun für den gesamten Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt mit ca. 235.000 Einwohnern zuständig.
Wir arbeiten "face to face". Der Betreffende kennt seinen Polizeibeamten, seine Jugendstaatsanwältin, seine Jugendhelferin im Strafverfahren, seine Richterin und umgekehrt. Wo der junge Mensch wohnt, in seinem Umfeld, vor Ort, wird ermittelt, angeklagt, Hilfe geleistet und verhandelt.
Bewährte Elemente sind einheitliche Zuständigkeiten, das Wohnortprinzip, feste Ansprechpartner und paralleles, abgestimmtes und zeitnahes Handeln. So schaffen wir Transparenz gegenüber den Tätern und vor allem auch gegenüber den Opfern. Ein individueller Maßanzug für die momentane Lebenssituation des jungen Menschen kann geschneidert werden. Die Verfahrenslaufzeiten wurden mehr als halbiert.
Die enge Kooperation mit den Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen fördert die breit gefächerte Präventionsarbeit mit zielgerichteten Projekten.
Landes- und bundesweit wurden zahlreiche weitere Häuser des Jugendrechts eröffnet.
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