Infostand
Zentrale Beratungsstellen für Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung und Vermittlung gemeinnütziger Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist das "Fachteam ZEBRA" ein Bündnis von zurzeit 14 Trägern der freien Straffälligenhilfe, die das Landeskonzept "ZEBRA" seit 2008 nahezu flächendeckend umsetzen.
Ziel ist, straffällig gewordenen Menschen mittels professioneller Beratung, Betreuung und Vermittlung sozial zu integrieren, nach verbüßter Haftstrafe wiedereinzugliedern, Haftstrafen zu vermeiden, in diesem Sinne kriminalpräventiv zu agieren. Dabei verbessert sich die Kooperation von staatlicher und freier Straffälligenhilfe erheblich und optimiert den Resozialisierungsauftrag.
Es werden drei Arbeitsschwerpunkte gesetzt:
1. Beratung und Betreuung straffällig gewordener Menschen und deren Angehörige. Pro Jahr nehmen mehr als 1.000 Menschen und 50 Angehörige das Angebot der "Zentralen Beratungsstellen" in Anspruch. Hauptaufträge sind vor allem Unterstützung zur Entlassungsvorbereitung, Begleitung nach der Haftentlassung sowie Beratung in allen tangierenden sozialrechtlichen Angelegenheiten.
2. Ein fester Bestandteil der freien Straffälligenhilfe ist die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafe. Von durchschnittlich 1.800 Aufträgen im Jahr werden ca. zwei Drittel der Strafsachen getilgt und damit fast 30.000 Hafttage vermieden.
3. Ehrenamt, ein Arbeitsfeld welches das bürgerschaftliche Engagement, Mitbürgern zu helfen keine weiteren Straftaten zu begehen fördert.
Ziel ist, straffällig gewordenen Menschen mittels professioneller Beratung, Betreuung und Vermittlung sozial zu integrieren, nach verbüßter Haftstrafe wiedereinzugliedern, Haftstrafen zu vermeiden, in diesem Sinne kriminalpräventiv zu agieren. Dabei verbessert sich die Kooperation von staatlicher und freier Straffälligenhilfe erheblich und optimiert den Resozialisierungsauftrag.
Es werden drei Arbeitsschwerpunkte gesetzt:
1. Beratung und Betreuung straffällig gewordener Menschen und deren Angehörige. Pro Jahr nehmen mehr als 1.000 Menschen und 50 Angehörige das Angebot der "Zentralen Beratungsstellen" in Anspruch. Hauptaufträge sind vor allem Unterstützung zur Entlassungsvorbereitung, Begleitung nach der Haftentlassung sowie Beratung in allen tangierenden sozialrechtlichen Angelegenheiten.
2. Ein fester Bestandteil der freien Straffälligenhilfe ist die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafe. Von durchschnittlich 1.800 Aufträgen im Jahr werden ca. zwei Drittel der Strafsachen getilgt und damit fast 30.000 Hafttage vermieden.
3. Ehrenamt, ein Arbeitsfeld welches das bürgerschaftliche Engagement, Mitbürgern zu helfen keine weiteren Straftaten zu begehen fördert.