Infostand
Der Landespräventionsrat Brandenburg (LPR) wurde am 21. März 2000 gegründet. Er will durch sein Wirken zur Weiterentwicklung der gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention beitragen. Deshalb verknüpft und koordiniert er die personellen, institutionellen und materiellen Möglichkeiten staatlicher, gesellschaftlicher und privater Organisationen sowie das Engagement der Bürger miteinander.
Die Aufgaben des LPR sind u. a. die Politikberatung; die Zusammenführung von Personen und Institutionen aus unterschiedlichsten Bereichen und Aufgabenfeldern, die zur Kriminalprävention beitragen können; die Entwicklung, Unterstützung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen; die Erarbeitung und Veröffentlichung von Publikationen zur Kriminalprävention sowie die Erforschung von Kriminalitätsursachen.
Nach elfjährigem Bestehen des LPR beschloss das Kabinett am 29. März 2011 die Neuausrichtung.
Der LPR konzentriert seine Arbeit auf die Bereiche Kinder-, Jugend- und Gewaltdelinquenz/Kinder- und Jugendschutz, Politischer Extremismus/ Förderung einer Willkommenskultur und Opferschutz/Opferhilfe.
Der LPR wird durch seinen Vorsitzenden, den Minister des Innern und für Kommunales, nach außen vertreten. Die Geschäftsstelle des LPR ist im Geschäftsbereich der Landesregierung beim Minister des Innern und für Kommunales eingerichtet.
Die Aufgaben des LPR sind u. a. die Politikberatung; die Zusammenführung von Personen und Institutionen aus unterschiedlichsten Bereichen und Aufgabenfeldern, die zur Kriminalprävention beitragen können; die Entwicklung, Unterstützung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen; die Erarbeitung und Veröffentlichung von Publikationen zur Kriminalprävention sowie die Erforschung von Kriminalitätsursachen.
Nach elfjährigem Bestehen des LPR beschloss das Kabinett am 29. März 2011 die Neuausrichtung.
Der LPR konzentriert seine Arbeit auf die Bereiche Kinder-, Jugend- und Gewaltdelinquenz/Kinder- und Jugendschutz, Politischer Extremismus/ Förderung einer Willkommenskultur und Opferschutz/Opferhilfe.
Der LPR wird durch seinen Vorsitzenden, den Minister des Innern und für Kommunales, nach außen vertreten. Die Geschäftsstelle des LPR ist im Geschäftsbereich der Landesregierung beim Minister des Innern und für Kommunales eingerichtet.